Transparenz & Klarheit

Kosten &
Finanzierung

Übersichtliche Informationen zu Honorar und Erstattungsmöglichkeiten durch Ihre Krankenversicherung

HONORAR PRO THERAPIEEINHEIT

120

für 60 Minuten

Stand: März 2026

Krankenkassen

Kostenzuschuss

Eine Teilrefundierung der Kosten durch allgemeine Krankenkassen ist möglich. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Versicherungsträger

ÖKG

SVS

BVAEB

Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem Versicherungsträger über die aktuelle Zuschusshöhe.
Für Minderjährige

Besondere Förderung

Für Minderjährige besteht zusätzlich die Möglichkeit einer Kostenübernahme im Rahmen der Prävention.

Bei akuten psychischen Belastungen oder Gefährdung des Kindeswohls kann auch die Kinder- und Jugendhilfe unterstützend tätig werden.

Persönliche Beratung

Fragen zu den Kosten?

Ich informiere Sie gerne im persönlichen Erstgespräch über alle Finanzierungsmöglichkeiten und beantworte Ihre Fragen individuell.